Wir vertreten Sie mit doppeltem Know-how. Da wir sowohl Arbeitgeber/innen und Führungskräfte, als auch Arbeitnehmer/innen, Betriebsräte und Personalräte beraten, sind wir auf beiden Seiten zuhause. Diesen Vorteil nutzen wir, um Sie optimal zu vertreten. So kennen wir das Arbeitsrecht aus jeder Perspektive, so dass wir die Sichtweise des jeweiligen Gegners genau kennen. Diesen Vorteil nutzen wir, um Sie optimal zu vertreten.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer/innen
Kündigung und Kündigungsschutz
Abmahnungen
Aufhebungsvereinbarungen und Abfindungsverhandlungen
Überprüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
Urlaubs-, Überstunden-, Sonderentgelt-, Nebentätigkeits- und Dienstwagenregelung
Aufhebungsvereinbarungen und Abfindungsverhandlungen
Überprüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
Urlaubs-, Überstunden-, Sonderentgelt-, Nebentätigkeits- und Dienstwagenregelung
Befristete Arbeitsverträge
Tarifverträge
Betriebsvereinbarungen
Beratung und Vertretung in der Einigungsstelle
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsübergang
Beratung zur betrieblichen Ordnung
Personalangelegenheiten
Im Arbeitsrecht gelten zum Teil sehr kurze fristen, wie etwa im Kündigungsschutzverfahren oder bei Verfallklauseln. Die erste Beratung und die Erarbeitung des möglichen Prozessziels müssen daher zügig erfolgen. Wir stehen für eine schnelle Einschätzung, inwieweit Ihre Ansprüche in einem Gerichtsprozesses erfolgreich durchzusetzen sind, telefonisch und persönlich schnell zur Verfügung.